Optimierung der Erträge von Einrichtungen der Pflege- und Sozialbranche

Die wirtschaftliche Stabilität Ihrer Einrichtung ist entscheidend für eine erfolgreiche Zukunft und sorgt dafür, dass Sie auf der Ertrags- und Kostenseite optimal ausgerichtet sind.

Wirtschaftliche Stabilität nachhaltig sichern

Mit unserer Ertragsoptimierung sichern Sie sich langfristig eine stabile finanzielle Grundlage und vermeiden unnötige wirtschaftliche Risiken.

Erstellung von Vergütungsanträgen und Verhandlungsunterlagen

Vergütungsanträge und Verhandlungsunterlagen werden nach den Vorschriften des SGB V, SGB IX, SGB XI und SGB XII erstellt. Dazu zählen Pflegesatzverhandlungen und Verhandlungen der Investitionsbeträge für vollstationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste, als auch Vergütungsverhandlungen in der Eingliederungshilfe.

Vertretung in Vergütungsverhandlungen

Die Vertretung in Vergütungsverhandlungen mit den beteiligten Akteuren erfolgt mit fachlicher Kompetenz und klarer Argumentation. Wir vertreten Sie unnachgiebig in den Verhandlungen mit den Pflegekassen, Krankenkassen und Sozialhilfeträger als zentralen Verhandlungspartner.

Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen mit Ertragsfokus

Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen werden nicht als notwendiges Übel betrachtet, sondern gezielt genutzt zur Verbesserung der Ertragssituation. So entsteht eine nachhaltige Grundlage für wirtschaftlich stabile Einrichtungen.

Individuelle Vorbereitung von Vergütungsverfahren für ambulante Pflegedienste

Für ambulante Pflegedienste werden Vergütungsverfahren individuell vorbereitet, da die üblichen pauschalen Verfahren häufig nicht zu kostendeckenden Erträgen führen. Die notwendigen Vergütungen müssen die jeweilige Kostensituation realistisch abbilden und refinanzieren können.

Unterstützung bei Schiedsstellenverfahren

Scheitern Pflegesatz- oder Vergütungsverhandlungen, bietet der Weg zur Schiedsstelle eine sinnvolle Fortsetzung. In diesem Fall vertreten wir Sie als konsequente Weiterführung der bisherigen Verhandlungen.

Begleitung bei Regressansprüchen nach § 115 SGB XI

Auch bei Regressansprüchen gegenüber Kostenträgern nach § 115 SGB XI erfolgt eine fachkundige Unterstützung, um die Ansprüche der Einrichtung professionell durchzusetzen.

ROBA-CON Vorschau Ertragsoptimierung

So steigern wir Ihre Erträge

Von der Vorbereitung der Verhandlungsunterlagen bis zur konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche begleiten wir den gesamten Vergütungsprozess.

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    Unterlagen erstellen

    Wir erstellen Vergütungsanträge und Verhandlungsunterlagen nach den Vorschriften des SGB.

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    Verhandeln

    Wir vertreten Sie mit klarer Argumentation gegenüber Pflegekassen, Krankenkassen und Sozialhilfeträgern.

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    Absichern

    Scheitern Verhandlungen, führen wir sie konsequent über das Schiedsstellenverfahren fort.

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    Durchsetzen

    Wir setzen Ihre Ansprüche durch, auch bei Regressforderungen nach § 115 SGB XI.

Warum ROBA-CON bei der Ertragsoptimierung

Höhere Erträge entstehen nicht durch Zufall, sondern durch fundierte Anträge und konsequente Verhandlungsführung. Genau darauf sind wir spezialisiert.

Fokus auf den Ertrag

Wir richten Anträge und Vereinbarungen konsequent auf eine nachhaltig stabile Ertragssituation aus.

SGB-sichere Anträge

Vergütungsanträge erstellen wir nach den Vorschriften des SGB V, IX, XI und XII, fundiert und belastbar.

Unnachgiebig am Verhandlungstisch

Wir vertreten Sie mit klarer Argumentation gegenüber Kassen und Sozialhilfeträgern.

Bis zur Schiedsstelle

Scheitern Verhandlungen, führen wir Ihr Anliegen konsequent bis zum Schiedsstellenverfahren fort.

Refinanzierung nachhaltig sichern

Erträge müssen die tatsächliche Kostensituation realistisch abbilden und refinanzieren können. Wir sorgen dafür, dass Ihre Vergütung dazu passt.

  • Kostendeckende VergütungWir bereiten Vergütungsverfahren so vor, dass sie Ihre Kostensituation realistisch abbilden.
  • Individuell statt pauschalGerade für ambulante Dienste entwickeln wir individuelle statt pauschaler Verfahren.
  • Vereinbarungen mit ErtragsfokusLeistungs- und Qualitätsvereinbarungen nutzen wir gezielt zur Verbesserung der Ertragslage.
  • Ansprüche durchsetzenBei Regressforderungen nach § 115 SGB XI setzen wir Ihre Ansprüche professionell durch.

Stabile Erträge, sichere Zukunft

Eine durchdachte Ertragsoptimierung schafft langfristig eine stabile finanzielle Grundlage und vermeidet unnötige wirtschaftliche Risiken.

Für wen wir arbeiten

Wir vertreten Einrichtungen der Pflege- und Sozialwirtschaft in Vergütungs- und Pflegesatzverhandlungen, unabhängig von ihrer Versorgungsform.

Vollstationäre Pflege

Einrichtungen, die Pflegesätze und Investitionsbeträge verhandeln und absichern möchten.

Teilstationäre Angebote

Tages- und Kurzzeitpflege, deren Vergütung die tatsächlichen Kosten abbilden muss.

Ambulante Pflegedienste

Dienste, für die wir Vergütungsverfahren individuell und kostendeckend vorbereiten.

Eingliederungshilfe

Träger der Eingliederungshilfe, die ihre Vergütungsverhandlungen professionell begleiten lassen.

Häufige Fragen zur Ertragsoptimierung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Vergütung und Pflegesatzverhandlungen.

In einer Pflegesatzverhandlung wird die Vergütung einer Pflegeeinrichtung mit den Kostenträgern, also Pflegekassen, Krankenkassen und Sozialhilfeträgern, ausgehandelt. Wir erstellen die Verhandlungsunterlagen nach den Vorschriften des SGB und vertreten Sie mit klarer Argumentation.
Vergütungsanträge und Verhandlungsunterlagen erstellen wir nach den Vorschriften des SGB V, SGB IX, SGB XI und SGB XII. Das umfasst Pflegesatzverhandlungen, Investitionsbeträge für voll- und teilstationäre Einrichtungen sowie Vergütungsverhandlungen in der Eingliederungshilfe.
Scheitern Pflegesatz- oder Vergütungsverhandlungen, bietet der Weg zur Schiedsstelle eine sinnvolle Fortsetzung. In diesem Fall vertreten wir Sie als konsequente Weiterführung der bisherigen Verhandlungen.
Für ambulante Pflegedienste bereiten wir Vergütungsverfahren individuell vor, da pauschale Verfahren häufig nicht zu kostendeckenden Erträgen führen. Die Vergütung muss die jeweilige Kostensituation realistisch abbilden und refinanzieren können.
Bei Regressansprüchen gegenüber Kostenträgern nach § 115 SGB XI geht es um die Durchsetzung berechtigter Forderungen der Einrichtung. Wir unterstützen Sie fachkundig dabei, diese Ansprüche professionell durchzusetzen.

Öffnungszeiten:

Mo. – Do.: 09:00 – 17:00
Freitags: 09:00 – 16:00

Anfahrt:

Schloßstr. 5
56068, Koblenz

 

Olaf Roßbach

Gemeinsam schaffen wir wirtschaftliche Stabilität und nachhaltigen Erfolg für Ihre Einrichtung.

Geschäftsführender Gesellschafter