Optimierung der Erträge von Einrichtungen der Pflege- und Sozialbranche
Die wirtschaftliche Stabilität Ihrer Einrichtung ist entscheidend für eine erfolgreiche Zukunft und sorgt dafür, dass Sie auf der Ertrags- und Kostenseite optimal ausgerichtet sind.
Vergütung, die trägt in der Pflege- und Sozialwirtschaft
Wir bereiten Vergütungsverfahren so vor, dass sie Ihre tatsächliche Kostensituation abbilden – und vertreten Sie am Verhandlungstisch bis zum Abschluss.
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Vergütungsanträge nach den Vorschriften des SGB
Vergütungsanträge und Verhandlungsunterlagen erstellen wir nach den Vorschriften des SGB V, IX, XI und XII – fundiert, plausibel und belastbar.
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Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen
Wir vertreten Sie gegenüber Pflegekassen, Krankenkassen und Sozialhilfeträgern – mit klarer Argumentation und einer Kalkulation, die der Prüfung standhält.
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Investitionsbeträge verhandeln
Für voll- und teilstationäre Einrichtungen bereiten wir die Verhandlung der Investitionsbeträge vor und führen sie gemeinsam mit Ihnen.
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Schiedsstellenverfahren
Scheitern Verhandlungen, führen wir Ihr Anliegen konsequent über das Schiedsstellenverfahren fort – als Fortsetzung derselben Argumentation.
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Regressansprüche nach § 115 SGB XI
Berechtigte Forderungen gegenüber Kostenträgern setzen wir fachkundig und nachweisgestützt durch.
Vertraulich, kostenfrei und ergebnisoffen.
So steigern wir Ihre Erträge
Von der Vorbereitung der Verhandlungsunterlagen bis zur konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche begleiten wir den gesamten Vergütungsprozess.
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Unterlagen erstellen
Wir erstellen Vergütungsanträge und Verhandlungsunterlagen nach den Vorschriften des SGB.
- Kosten- und Leistungsdaten aufbereiten
- Antrag nach den SGB-Vorgaben
- Kalkulation plausibilisieren
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Verhandeln
Wir vertreten Sie mit klarer Argumentation gegenüber Pflegekassen, Krankenkassen und Sozialhilfeträgern.
- Verhandlungsstrategie festlegen
- Vertretung am Verhandlungstisch
- Protokoll und Nachverhandlung
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3
Absichern
Scheitern Verhandlungen, führen wir sie konsequent über das Schiedsstellenverfahren fort.
- Erfolgsaussichten prüfen
- Antrag bei der Schiedsstelle
- Vertretung im Verfahren
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4
Durchsetzen
Wir setzen Ihre Ansprüche durch, auch bei Regressforderungen nach § 115 SGB XI.
- Forderung prüfen und einordnen
- Nachweisführung aufbauen
- Begleitung bis zur Erledigung
Warum ROBA-CON bei der Ertragsoptimierung
Höhere Erträge entstehen nicht durch Zufall, sondern durch fundierte Anträge und konsequente Verhandlungsführung. Genau darauf sind wir spezialisiert.
Fokus auf den Ertrag
Wir richten Anträge und Vereinbarungen konsequent auf eine nachhaltig stabile Ertragssituation aus. Ein Abschluss, der nur bis zur nächsten Kostensteigerung trägt, ist kein Erfolg.
SGB-sichere Anträge
Vergütungsanträge erstellen wir nach den Vorschriften des SGB V, IX, XI und XII, fundiert und belastbar. Ein Antrag, der formal angreifbar ist, kostet in der Verhandlung mehr, als er einbringt.
Unnachgiebig am Verhandlungstisch
Wir vertreten Sie mit klarer Argumentation gegenüber Kassen und Sozialhilfeträgern. Wir kennen die Gegenargumente, weil wir ihnen regelmäßig gegenübersitzen.
Bis zur Schiedsstelle
Scheitern Verhandlungen, führen wir Ihr Anliegen konsequent bis zum Schiedsstellenverfahren fort. Allein diese Bereitschaft verändert oft schon die Verhandlung davor.
Refinanzierung nachhaltig sichern
Erträge müssen die tatsächliche Kostensituation realistisch abbilden und refinanzieren können. Wir sorgen dafür, dass Ihre Vergütung dazu passt.
- Kostendeckende VergütungWir bereiten Vergütungsverfahren so vor, dass sie Ihre Kostensituation realistisch abbilden.
- Individuell statt pauschalGerade für ambulante Dienste entwickeln wir individuelle statt pauschaler Verfahren.
- Vereinbarungen mit ErtragsfokusLeistungs- und Qualitätsvereinbarungen nutzen wir gezielt zur Verbesserung der Ertragslage.
- Ansprüche durchsetzenBei Regressforderungen nach § 115 SGB XI setzen wir Ihre Ansprüche professionell durch.
- Kosten – steigen laufend
- Vergütung – steigt nur bei der Verhandlung
- Die Lücke dazwischen tragen Sie
Schematische Darstellung, keine Echtdaten.
Stabile Erträge, sichere Zukunft
Eine durchdachte Ertragsoptimierung schafft langfristig eine stabile finanzielle Grundlage und vermeidet unnötige wirtschaftliche Risiken.
Wen wir in Vergütungsverfahren vertreten
Wir vertreten Einrichtungen der Pflege- und Sozialwirtschaft in Vergütungs- und Pflegesatzverhandlungen, unabhängig von ihrer Versorgungsform.
Vollstationäre Pflege
Einrichtungen, die Pflegesätze und Investitionsbeträge verhandeln und absichern möchten. Häufig geht es dabei nicht nur um den Pflegesatz, sondern ebenso um den Investitionsbetrag.
Teilstationäre Angebote
Tages- und Kurzzeitpflege, deren Vergütung die tatsächlichen Kosten abbilden muss. Gerade hier führen pauschale Ansätze schnell in eine dauerhafte Unterdeckung.
Ambulante Pflegedienste
Dienste, für die wir Vergütungsverfahren individuell und kostendeckend vorbereiten. Wegezeiten und Einsatzstruktur gehören in die Kalkulation, nicht in eine Pauschale.
Eingliederungshilfe
Träger der Eingliederungshilfe, die ihre Vergütungsverhandlungen professionell begleiten lassen. Seit der Umstellung durch das BTHG verhandeln sie unter anderen Vorzeichen als früher.
Häufige Fragen zur Ertragsoptimierung
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Vergütung und Pflegesatzverhandlungen.
Was ist eine Pflegesatzverhandlung?
In einer Pflegesatzverhandlung wird die Vergütung einer Pflegeeinrichtung mit den Kostenträgern, also Pflegekassen, Krankenkassen und Sozialhilfeträgern, ausgehandelt. Wir erstellen die Verhandlungsunterlagen nach den Vorschriften des SGB und vertreten Sie mit klarer Argumentation.
Nach welchen Vorschriften erstellen Sie Vergütungsanträge?
Vergütungsanträge und Verhandlungsunterlagen erstellen wir nach den Vorschriften des SGB V, SGB IX, SGB XI und SGB XII. Das umfasst Pflegesatzverhandlungen, Investitionsbeträge für voll- und teilstationäre Einrichtungen sowie Vergütungsverhandlungen in der Eingliederungshilfe.
Wann sollten wir Sie einbinden?
Am besten, bevor die Verhandlungsunterlagen erstellt werden. Wer erst nach einem unbefriedigenden Angebot der Kostenträger anruft, verhandelt bereits gegen eine gesetzte Zahl. Wer vorher beginnt, bestimmt selbst, worüber gesprochen wird.
Verhandeln Sie auch Investitionsbeträge?
Ja. Für voll- und teilstationäre Einrichtungen bereiten wir die Verhandlung der Investitionsbeträge vor und führen sie gemeinsam mit Ihnen, in der Regel zusammen mit der Pflegesatzverhandlung.
Was passiert, wenn eine Vergütungsverhandlung scheitert?
Scheitern Pflegesatz- oder Vergütungsverhandlungen, bietet der Weg zur Schiedsstelle eine sinnvolle Fortsetzung. In diesem Fall vertreten wir Sie als konsequente Weiterführung der bisherigen Verhandlungen.
Wie werden ambulante Pflegedienste anders behandelt?
Für ambulante Pflegedienste bereiten wir Vergütungsverfahren individuell vor, da pauschale Verfahren häufig nicht zu kostendeckenden Erträgen führen. Die Vergütung muss die jeweilige Kostensituation realistisch abbilden und refinanzieren können.
Was bedeutet ein Regressanspruch nach § 115 SGB XI?
Bei Regressansprüchen gegenüber Kostenträgern nach § 115 SGB XI geht es um die Durchsetzung berechtigter Forderungen der Einrichtung. Wir unterstützen Sie fachkundig dabei, diese Ansprüche professionell durchzusetzen.
Was kostet die Begleitung einer Vergütungsverhandlung?
Das hängt von Umfang und Ausgangslage ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit klar abgegrenztem Leistungsumfang, sodass der Aufwand vorher feststeht.
Vertraulich, kostenfrei und ergebnisoffen.
Erstgespräch
Reden wir, bevor die Verhandlung beginnt
Je früher wir Ihre Zahlen kennen, desto mehr lässt sich am Ergebnis noch bewegen. Im Erstgespräch klären wir vertraulich und kostenfrei, wo bei Ihnen Spielraum liegt und was dafür vorbereitet sein muss.
Schloßstraße 5, 56068 Koblenz · bundesweit tätig