- Sicher, Strategisch, Nachhaltig
Optimierung der Erträge von Einrichtungen der Pflege- und Sozialbranche
Die wirtschaftliche Stabilität Ihrer Einrichtung ist entscheidend für eine erfolgreiche Zukunft und sorgt dafür, dass Sie auf der Ertrags- und Kostenseite optimal ausgerichtet sind.
Wirtschaftliche Stabilität nachhaltig sichern
Mit unserer Ertragsoptimierung sichern Sie sich langfristig eine stabile finanzielle Grundlage und vermeiden unnötige wirtschaftliche Risiken.
Erstellung von Vergütungsanträgen und Verhandlungsunterlagen
Vergütungsanträge und Verhandlungsunterlagen werden nach den Vorschriften des SGB V, SGB IX, SGB XI und SGB XII erstellt. Dazu zählen Pflegesatzverhandlungen und Verhandlungen der Investitionsbeträge für vollstationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste, als auch Vergütungsverhandlungen in der Eingliederungshilfe.
Vertretung in Vergütungsverhandlungen
Die Vertretung in Vergütungsverhandlungen mit den beteiligten Akteuren erfolgt mit fachlicher Kompetenz und klarer Argumentation. Wir vertreten Sie unnachgiebig in den Verhandlungen mit den Pflegekassen, Krankenkassen und Sozialhilfeträger als zentralen Verhandlungspartner.
Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen mit Ertragsfokus
Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen werden nicht als notwendiges Übel betrachtet, sondern gezielt genutzt zur Verbesserung der Ertragssituation. So entsteht eine nachhaltige Grundlage für wirtschaftlich stabile Einrichtungen.
Individuelle Vorbereitung von Vergütungsverfahren für ambulante Pflegedienste
Für ambulante Pflegedienste werden Vergütungsverfahren individuell vorbereitet, da die üblichen pauschalen Verfahren häufig nicht zu kostendeckenden Erträgen führen. Die notwendigen Vergütungen müssen die jeweilige Kostensituation realistisch abbilden und refinanzieren können.
Unterstützung bei Schiedsstellenverfahren
Scheitern Pflegesatz- oder Vergütungsverhandlungen, bietet der Weg zur Schiedsstelle eine sinnvolle Fortsetzung. In diesem Fall vertreten wir Sie als konsequente Weiterführung der bisherigen Verhandlungen.
Begleitung bei Regressansprüchen nach § 115 SGB XI
Auch bei Regressansprüchen gegenüber Kostenträgern nach § 115 SGB XI erfolgt eine fachkundige Unterstützung, um die Ansprüche der Einrichtung professionell durchzusetzen.